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Meine Rechte als Verkäufer
Augenoptiker sehen sich immer häufiger in Streitigkeiten mit Kunden verwickelt. Ein Mal geht es um einen vermeintlichen Mangel, ein anderes Mal tatsächlich um einen Gewährleistungsfall. Bestellte Sehhilfen werden nicht abgeholt, der Kunde weigert sich aus den verschiedensten Gründen zu bezahlen, und, und, und …
Der moderne und verantwortungsbewusste Augenoptiker sollte jedoch zumindest ansatzweise seine Rechte in diesen Fällen kennen, um strategisch korrekt reagieren zu können.
Termine: 16.06.10, Dortmund 25.11.10, Düsseldorf
Zeit: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dauer: 1/2 Tag
max. Teilnehmerzahl: 15 Personen
Gebühren Mitglieder: 129,- € zzgl. MwSt. Nichtmitglieder: 229,- € zzgl. MwSt.
Referent: Alexander Ceccarelli
Inhalte / Schwerpunkte: • Grundlagen zum Kauf- und Werkvertragsrecht • Vertragsabschluss • Wann liegt ein Mangel vor? • Was bedeutet Gewährleistung? • Mängelbeseitigungsanspruch • Nachbesserungsrecht • Unmöglichkeit • Rücktritt vom Kauf-/Werkvertrag • Schadensersatzansprüche gegen den Augenoptiker • Darlegungs- und Beweislast • Unternehmerrückgriff • AGB in der Augenoptik
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