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  Meine Rechte als Verkäufer

Augenoptiker sehen sich immer häufiger in Streitigkeiten mit Kunden verwickelt. Ein Mal geht es um einen vermeintlichen Mangel, ein anderes Mal tatsächlich um einen Gewährleistungsfall. Bestellte Sehhilfen werden nicht abgeholt, der Kunde weigert sich aus den verschiedensten Gründen zu bezahlen, und, und, und …

Der moderne und verantwortungsbewusste Augenoptiker sollte jedoch zumindest ansatzweise seine Rechte in diesen Fällen kennen, um strategisch korrekt reagieren zu können.



Termine: 
16.06.10, Dortmund
25.11.10, Düsseldorf

Zeit: 
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dauer: 
1/2 Tag

max. Teilnehmerzahl: 
15 Personen

Gebühren  
Mitglieder:          129,- € zzgl. MwSt. 
Nichtmitglieder: 229,- € zzgl. MwSt.  

Referent: 
Alexander Ceccarelli

Inhalte / Schwerpunkte: 
• Grundlagen zum Kauf- und Werkvertragsrecht
• Vertragsabschluss
• Wann liegt ein Mangel vor?
• Was bedeutet Gewährleistung?
• Mängelbeseitigungsanspruch
• Nachbesserungsrecht
• Unmöglichkeit
• Rücktritt vom Kauf-/Werkvertrag
• Schadensersatzansprüche gegen den Augenoptiker
• Darlegungs- und Beweislast
• Unternehmerrückgriff
• AGB in der Augenoptik




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